Die persönlichen Textmitteilungen der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an den Pfizer-Vorstand haben in Brüssel Fragen aufgeworfen.
In der Konversation geht es um Vertragsbedingungen für die Corona-Impfstoffe von Pfizer und die Haftungsfrage bei möglichen Nebenwirkungen.
Was steht in den Textnachrichten, die zwischen von der Leyen und dem Pfizer-Chef ausgetauscht wurden, als die EU im April 2021 einen Vertrag über den Kauf von 1,8 Milliarden Dosen des Impfstoffs gegen COVID-19 aushandelte?
Diese Frage hat die Europäische Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly der EU-Kommission gestellt, bisher jedoch ohne Erfolg.
Die Aufgabe der Bürgerbeauftragten ist es, die Institutionen der EU zur Rechenschaft zu ziehen.
O’Reilly ist nicht die Erste, die versucht, Einsicht in die Vertragsbedingungen zwischen der EU-Kommissionspräsidentin und dem amerikanischen Pharmaunternehmen zu bekommen.
Journalist Alexander Fanta von der Nachrichtenseite netzpolitik.org hat ebenfalls bei der Kommission angefragt, um die Textnachrichten zu erhalten. Nach dem EU-Transparenzgesetz hat die Öffentlichkeit das Recht auf Zugang zu allen EU-Dokumenten. Aber in diesem Fall scheint das nicht zu gelten.
Cristian Terhes, Mitglied des EU-Parlaments, fordert, dass von der Leyen wegen des Zurückhaltens der Nachrichten zurücktreten sollte.
„Das sind die Seiten … sehen Sie? …. Und das nennen sie Transparenz …“ – Cristian Terhes, Mitglied des EU Parlaments.
Die Transparenz-Frage bei Impfstoff-Verträgen mit Pfizer wurde auch in Brasilien aufgeworfen, wo der Vertrag zwischen dem Pharmariesen und der Regierung durchgesickert war.
Laut der damaligen Gesundheitsministerin war eine Vereinbarung darin ein „vollständiger Haftungsausschluss [für Pfizer] für Nebenwirkungen von heute bis unendlich“.
Dazu erklärt die Anwältin Diane Protat, die für den französischen Senat arbeitet: „Wenn zwei Parteien einen Vertrag unter Einbindung eines Dritten unterzeichnen, bindet der Vertrag nur die beiden Parteien. Was auch immer Pfizer und die Kommission unterzeichnet haben, gilt dieser Grundsatz. Wenn Menschen Nebenwirkungen haben, können sie die Pharmaunternehmen zur Rechenschaft ziehen, und diese müssen sich dann erklären.“
Laut EU-Kommission würden Pharmaunternehmen immer noch für Nebenwirkungen haften, obwohl die EU einige der Regeln für Impfstoffe angepasst hat.
„Das ist ein wohlbekanntes Prinzip: Mit Betrug hebelt man alles aus, was sich einem in den Weg stellt. Wenn bewiesen wird, dass die Studien, um die bedingte Zulassung eines Medikaments zu erhalten, nicht ausreichend waren, dass betrogen oder gelogen wurde oder dass das Produkt mangelhaft ist, dann sind die Pharmaunternehmen verantwortlich. Sie sind diejenigen, die potenzielle Opfer entschädigen müssen, nicht die Steuerzahler.“ – Diane Protat, Rechtsanwältin
Die EU-Kommission hat kürzlich dazu zugesichert, ihre Verwaltungsrichtlinien zu überarbeiten, um der Öffentlichkeit einen besseren Zugang zu Dokumenten zu ermöglichen.