Aktuell vom 02.02.2022:
Entwarnung bei Impfpflicht – Fernsehanwalt
RA Thomas Georgi aus der Kanzlei Hoyer in Regensburg: „Es geht immer noch um Arbeitsrecht und die Pflegeberufe. Diesmal aber ein Hinweis an die Arbeitgeber
Wer berät diese Krankenhäuser und Trägers eigentlich? Denn im Infektionsschutzgesetz (20a) steht das so nicht drin. Der Absatz 3 regelt die neuen Mitarbeiter, die ab dem 16.03. eingestellt werden und diese müssen tatsächlich 2G haben. Für die Bestandsmitarbeiter im Absatz 2 gilt das allerdings nicht. Da steht lediglich, dass die KHs, Mitarbeiter, die 2G nicht erfüllen, an das Gesundheitsamt melden müssen. Mehr aber auch nicht. Da steht nicht, dass sie gekündigt werden dürfen oder dass man sie freistellen muss. Das Gesundheitsamt kann dann ein Berufsverbot ausstellen. Aber das ist eine Kann-Vorschrift.
Wenn sie die Mitarbeiter freistellen, dann können die Mitarbeiter sich den Lohn einklagen bzw. feststellen zu lassen, dass ihnen der Lohn zusteht… Dieses Risiko würde ich als Arbeitgeber nicht eingehen.“
Quelle: https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner/6161
Stefan Möller – Es gibt keine Impfpflicht!
Der nachfolgende kurze Videobeitrag erläutert, warum es selbst für medizinisches Personal momentan keine Impfpflicht gibt. Wer sich bewusst gegen die Impfung entschieden hat, sollte sich von den Behauptungen in Altparteien, Medien und im Internet daher nicht in Panik versetzen lassen.
Weiterarbeit im Gesundheitssektor trotz fehlender Impfung ab dem 16.03.2022 möglich?
„Kann-Regelung“ in § 20a Abs. 5 Infektionsschutzgesetz lässt Gesundheitsämtern Spielraum, Pflegekatastrophe abzuwenden. Rechtsanwältin Ellen Rohring:
Begrenzte Impfpflicht: “Hintertür” Teil 2 Weiterarbeit im Gesundheitssektor trotz fehlender Impfung ab dem 16.03.2022 möglich? „Kann-Regelung“ in § 20a Abs. 5 Infektionsschutzgesetz lässt Gesundheitsämtern Spielraum, Pflegekatastrophe abzuwenden.
Impfpflicht-was tun? Interview mit Rechtsanwalt Mag. Gottfried Forsthuber, was man aus juristischer Sicht tun kann, wenn die Aufforderungsschreiben der Regierung kommen. Gilt zwar für Österreich, lässt sich aber auch in Deutschland hervorragend umsetzten.