Was gilt als versicherter Unfall bei der Unfallversicherung ? Was nicht?
Die Unfallversicherung leistet bei folgenden Unfällen:
- durch erhöhte Kraftanstrengungen verursachten Verletzungen.
- Schädigungen an Gliedmaßen.
- Verrenkungen eines Gelenks.
- Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln. Bandscheiben werden von dieser Regelung nicht erfasst.
- Gesundheitsschäden durch Erfrierungen.
- tauchtypischen Gesundheitsschäden (z. B. Caissonkrankheit).
- Gesundheitsschäden durch Vergiftungen infolge Einnahme flüssiger oder fester Stoffe durch den Schlund.
Die Unfallversicherung leistet nicht bei folgenden Unfällen :
- Wenn Sie aufgrund von Bewusstseinsstörungen infolge von Drogenkonsum einen Unfall erleiden
- Wenn Sie beim Lenken eines Kraftfahrzeugs aufgrund von Bewusstseinsstörungen infolge von Alkoholkonsum (mit einem Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille ) einen Unfall erleiden.
- Die Gesundheitsschädigung von Ihnen vorsätzlich herbeigeführt wird.
- Impfschäden aufgrund angeordneter Massenimpfungen.
- Unfälle bei der aktiven Teilnahme an motorsportlichen Wettbewerben oder Trainings.
- Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse
Quelle: https://www.adac.de/produkte/versicherungen/unfallversicherung/ueberblick/