Gesundheit/Ausschuss – 27.04.2022 (hib 192/2022)
Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat sich erneut mit der Coronalage befasst. Dabei ging es am Mittwoch auch um die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) nach Paragraf 5 Absatz 9 festgelegte externe Evaluation der Reformgesetzgebung während der vom Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite.
Die Mitglieder der Sachverständigenkommission wurden je zur Hälfte von der Bundesregierung sowie vom Bundestag benannt. Das Ergebnis der Evaluierung soll der Bundesregierung bis zum 30. Juni 2022 vorgelegt werden und bis zum 30. September 2022 dem Bundestag zusammen mit einer Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Ergebnis.
Die Parlamentarische Staatssekretärin Sabine Dittmar (SPD) sagte im Ausschuss, am Zeitplan ändere sich nichts, der Bericht werde wie geplant bis Ende Juni vorgelegt. Allerdings hätten die Sachverständigen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dargelegt, dass sie bei einem Teilaspekt der Evaluation Schwierigkeiten hätten mit der Datengrundlage.
Die Evaluation umfasst laut Dittmar fünf Kapitel: juristische Regelungen, die Datenlage, die Risikokommunikation, das Pandemie-Management und die Wirksamkeit der spezifischen Maßnahmen. Was den letzten Punkt betreffe, sei mitgeteilt worden, dass eine differenzierte Bewertung nicht möglich sei. Es mangele offenbar an Quantität und Qualität der Daten, sagte Dittmar.
Dieser Punkt könne daher derzeit nicht in der wünschenswerten Detailtiefe bearbeitet werden. Denkbar sei eine Fristverlängerung oder eine neue Ausschreibung. Das müssten Bundestag und Bundesregierung beraten und entscheiden. So sei auch der Vorstoß des Ministers zu werten, der sich an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) gewandt hatte.
Lauterbachs Vorgehen sei völlig korrekt, sagte Dittmar und wies den Vorwurf zurück, der Minister habe einen Alleingang unternommen. Dittmar sagte, nach dem Gespräch mit der Sachverständigenkommission sei davon auszugehen, dass es bis Sommer 2023 dauern werde, die Daten über die Wirksamkeit der spezifischen Maßnahmen aufzuarbeiten.
Aus der Opposition kamen in der Ausschusssitzung kritische Fragen zu dem Thema.
Quelle: Deutscher Bundestag – Evaluationsbericht soll planmäßig vorgelegt werden