Ein brisanter Fall wird derzeit heftig in den sozialen Medien diskutiert: In Frankreich soll ein reicher, älterer Unternehmer aus Paris an den Folgen einer Corona-Spritze verstorben sein. Zuvor habe er millionenschwere Lebensversicherungen zu Gunsten seiner Kinder und Enkel abgeschlossen, laut einem Medienbericht. Obwohl die Impfung als Ursache des Todes von Ärzten und der Versicherung anerkannt wird, zahlt die Versicherung die Prämie nicht aus. Die Begründung ist der Hammer: Die Nebenwirkungen der Corona-Stiche seien bekannt und veröffentlicht. Der Verstorbene habe daher auf eigenes Risiko an einem Experiment teilgenommen!
Versicherung: Experimental-Impfung mit Todesfolge gleicht Selbstmord
Die Verweigerung der Auszahlung an die Familie hat die Versicherung damit begründet, dass die Einnahme von experimentellen Medikamenten oder Behandlungen, worunter auch die Corona-Spritzen fallen, vom Versicherungsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen sind. Die folgende Klage der Familie gegen die Versicherung blieb erfolglos.
Nebenwirkungen veröffentlicht – daher eigenes Risiko
Das Gericht soll sein Urteil folgendermaßen begründet haben: „Die Nebenwirkungen des experimentellen Impfstoffs werden veröffentlicht und der Verstorbene konnte nicht behaupten, nichts davon gewusst zu haben, als er freiwillig die Impfung nahm.
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