Auszug aus Seite 26 des Epidemiologischen Bulletin vom 6. Januar 2022, welches schon jetzt online abrufbar ist:
“Nach abschließender Risiko-Nutzen-Abwägung hat
die STIKO daher zum jetzigen Zeitpunkt entschieden,
vorerst keine allgemeine COVID-19-Impfempfehlung
für 5 – 11-Jährige auszusprechen.
🟥 Das bedeutet folgendes:
👉 Familiengerichte dürfen die Impfentscheidung nicht auf impfwillige Elternteile übertragen!
👉 Ärzte dürfen nicht impfen, da das Nutzen-Risiko-Verhältnis offensichtlich negativ ist und die Impfung daher nicht indiziert ist!
👉 Entschädigungsansprüche und Versorgungsansprüche im Falle von Impfschäden nach § 60 IfSG sind ausgeschlossen.
‼️ Die Eltern und Ärzte, die Kinder unter 12 Jahren dennoch impfen (lassen), begeben sich rechtlich und medizinisch in ein unverzeihliches Hochrisikogebiet‼️
🟥 Beate Bahner
Quelle: Weiterlesen: https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner/5707
Wissenschaftliche Begründung der STIKO zur Empfehlung der Impfung gegen COVID-19 bei Kindern im Alter von 5 – 11 Jahre
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/Ausgaben/01_22_STIKO-Begruendung.pdf?__blob=publicationFile
Rechtsgutachten zur Untauglichkeit des PCR-Tests, eine akute Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus nachzuweisen
von Beate Bahner, Stand 03.01.2022
https://beatebahner.de/lib.medien/Rechtsgutachten%20Beate%20Bahner%20zur%20Untauglichkeit%20des%20PCR-Tests%281%29.pdf
Rechtsgutachten zur Strafbarkeit der Corona-Impfung nach § 95 AMG
von Beate Bahner, Stand 27.12.2021
https://beatebahner.de/lib.medien/Rechtsgutachten%20RAin%20Bahner%20Strafbarkeit%20nach%2095%20AMG%20durch%20Impfung%2C%20korr.%2027.12.2021.pdf