RKI-Boss Lothar Wieler ist nach der eigenmächtigen Verkürzung des Genesenen-Status unter Druck
Hat das von Lothar Wieler (60) geführte Robert-Koch-Institut zu viel Macht?
Zu diesem Schluss kommt eine brisante Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Diensts des Deutschen Bundestags (liegt BILD vor).
Anlass der Untersuchung ist die heftig kritisierte Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate durch das RKI. Denn: Seit dem 14. Januar kann das RKI eigenmächtig festlegen, wie lange nach einer Corona-Infektion Menschen als genesen gelten.
Zuvor war in der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung geregelt, dass Menschen nach einer Infektion sechs Monate als genesen gelten. Jetzt verweist die Verordnung auf die Webseite des RKI: Dort definiert die Behörde, wie lange der Genesenenstatus gilt. Per Mausklick wird festgelegt, wer in Deutschland wie lange als genesen gilt.
Die Frage, wer wie lange als geimpft oder genesen gilt, sei „von hoher Relevanz für die Wahrnehmung von Grundrechten“. Die „Regelung des Immunitätsnachweises“ bilde „die Grundlage für die Frage, ob die Grundrechte der betroffenen Person durch die Corona-Maßnahmen beschränkt werden dürfen oder ob aufgrund der Immunisierung eine Ausnahmeregelung gelten kann“.
Die Parlaments-Juristen sehen es „kritisch“, dass diese Regelung aufgrund der „hohen Grundrechtsrelevanz“ vollständig der Exekutive überlassen wird. Heißt: Dass nicht mehr das Parlament entscheidet, sondern eine Behörde – das RKI.
Der Wissenschaftliche Dienst bemängelt, dass nach der Änderung der Verordnung „selbst die Bundesregierung (…) wesentliche Aspekte der Regelung zum Genesenennachweis nicht mehr selbst regelt, sondern dies einer weiteren Stelle, nämlich dem RKI, überlässt“.
Zudem gebe es keinen Grund, warum man den Genesenenstatus „nicht durch eine Anpassung der Rechtsverordnung im regulären Rechtssetzungsverfahren“ verändern könne. Es sei „nicht ersichtlich, dass ein Wandel der wissenschaftlichen Erkenntnisse in Bezug auf den Genesenenstatus einen derartigen zeitlichen Regelungsdruck erzeugen könnte“, dass es dafür das Eil-Verfahren per RKI-Mausklick brauche.
Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass ein Wandel der wissenschaftlichen Erkenntnisse in Bezug auf den Genesenenstatus einen derartigen zeitlichen Regelungsdruck erzeugen könnte, dem sich nicht durch eine Anpassung der Rechtsverordnung im regulären Rechtssetzungsverfahren Rechnung tragen ließe.
Fazit: Es gebe große „Zweifel“, ob dies „verfassungsrechtlichen Maßstäben genügt“. Rumms!
Quelle: Weiterlesen: https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/brisantes-bundestags-gutachten-rki-chef-wieler-hat-zu-viel-macht-78991066.bild.html